AGBs

1. Allgemeines

Für den Erwerb von Eintrittskarten gelten ausschließlich diese Allgemeinen Konzertbedingungen unter ausdrücklichem Ausschluss allfälliger widerstreitender Bedingungen der KartenkäuferInnen.

2. Kartenkauf und Prozedere bei der Kartenzuteilung

A) ONLINE-KARTENKAUF
Die Karten können direkt auf www.postmusik-salzburg.at (sofern vorhanden über den interaktiven Spielplan) gebucht werden. Der Online-Kartenkauf wird über E-Mail automatisch bestätigt. Da über die Website nicht alle verfügbaren Plätze verkauft werden, kann es vorkommen, dass bei Konzerten noch Karten verfügbar sind, obwohl diese online als ausverkauft gekennzeichnet sind.

B) KARTENBESTELLUNG SOWIE DIREKTVERKAUF

Die Kartenbestellung ist bei allen MusikerInnen der Postmusik Salzburg sowie dem Kassier:

Ludwig Deopito
Haunspergstraße 15
5020 Salzburg

ausschließlich durch telefonische Kontaktaufnahme (Telefonnummer: 0677/62676714) oder Kontaktaufnahme per E-Mail (ticket@postmusik-salzburg.at), möglich.

Sofern für das Konzert eine Kategorisierung der Eintrittskarten erfolgt, ist diese bei der Bestellung anzugeben, ansonsten erfolgt eine freie Zuteilung durch die Postmusik Salzburg.

C) ABENDKASSE

In der Regel werden Karten an der Abendkasse in der Konzertstätte angeboten. Es besteht jedoch keine Gewähr, dass ausreichend Karten zur Verfügung stehen, um den Einlass aller potentiellen BesucherInnen über die Abendkasse zu ermöglichen.

3. Personalisierung von Eintrittskarten

Die Eintrittskarten für die Konzerte der Postmusik werden gegebenenfalls personalisiert und der Name und Vorname der Kartenkäuferin/des Kartenkäufers bzw. des Konzertbesuchers/der Konzertbesucherin auf der Karte angedruckt. Sollte es im Zusammenhang mit Covid-19 erforderlich sein, müssen beim Kauf zur behördlichen Kontaktaufnahme Telefonnummer und E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) bekannt gegeben werden. Bei Personalisierung ist nur die auf der Karte genannte Person zum Einlass zum Konzert berechtigt. Ein Lichtbildausweis ist der Zugangskontrolle beim Einlass unaufgefordert vorzuweisen.

4. Platzzuteilung

Sofern fixe Sitzplätze vergeben sind, erfolgt die Sitzeinteilung unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die zugewiesenen Plätze sind strikt einzuhalten. Die Postmusik Salzburg behält sich jedoch das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Saalpersonals ist überdies Folge zu leisten.

Bei freier Sitzplatzwahl sind die BesucherInnen selbst für die Auswahl Ihrer Sitzplätze verantwortlich, die Postmusik Salzburg übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Qualität des Sitzplatzes und es besteht daraus kein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des Eintrittspreises.

5. Rücktrittsrecht

Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gemäß § 11 FAGG gilt nicht für den Erwerb von Eintrittskarten, da es sich hierbei um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 18 (1) Z 10 FAGG handelt.

6. Kartenversand und E-Ticket

E-Tickets werden kostenfrei per E-Mail zugestellt.
Ab einer Woche vor dem Konzert besteht nur mehr die Möglichkeit, die Karten selbst als E-Ticket zu buchen oder nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kassier abzuholen oder an der Abendkasse zu hinterlegen.

7. Bezahlung

Die Bezahlung beim Online-Kauf erfolgt unmittelbar nach der Bestätigung des Kaufs und vor Zustellung der E-Tickets. Neben der Abwicklung der Zahlung über Paypal sowie Kreditkartenzahlung ist die Zahlung per Sofortüberweisung (Spesen zu Lasten der KäuferInnen) möglich. Barzahlung kann nur beim Kartenverkauf durch MusikerInnen der Postmusik Salzburg oder beim Kassier erfolgen.

8. Rückgabe und Umtausch

Kartenbestellungen und -käufe sind in jeder Form verbindlich. Optionale Kartenreservierungen sind ebenso wenig möglich wie Rückgabe und Umtausch gekaufter bzw. bestellter Karten.

Es liegt in der Verantwortung der KäuferInnen, die Angaben auf den Eintrittskarten umgehend nach Erhalt zu überprüfen. Bei etwaigen Fehlern ist der Kassier umgehend zu kontaktieren.

9. Sonderregelung Covid-19

Sollte der Besuch eines Konzerts aufgrund von behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie unmöglich sein, wird der Kartenpreis gegen Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Nachweises rückerstattet.

Sofern gesetzlich vorgeschrieben, hat die Postmusik Salzburg ein von der Gesundheitsbehörde bewilligtes Präventionskonzept zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie ausgearbeitet. Dieses wird soweit notwendig auf die jeweils aktuelle Situation angepasst.

Das Präventionskonzept beinhaltet gegebenenfalls auch Sicherheitsvorschriften für das Publikum, welchen ausnahmslos Folge zu leisten ist. Ein beharrliches Zuwiderhandeln gegen diese Sicherheitsvorschriften kann notwendigenfalls dazu führen, dass betreffenden Personen der Zutritt verweigert wird und/oder eine Aufforderung zum Verlassen ausgesprochen wird. In diesem Fall wird der Kaufpreis nicht rückerstattet. Die für Sicherheit zuständigen Personen sind angewiesen, das Publikum auf adäquates Verhalten hinzuweisen und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften hinzuwirken.

Die Postmusik kann bei aller Sorgfalt und Einhaltung des Präventionskonzepts keine Haftung für Ansteckungen bzw. daraus resultierende Folgeschäden übernehmen. Der Besuch der Konzerte sowie der Aufenthalt in den Konzertstätten erfolgen stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

10. Gewerblicher und privater Weiterverkauf bzw. Weitergabe

Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf sowie die Weitergabe von Eintrittskarten ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Auch im Falle einer Zustimmung gilt Punkt 3. Es ist weiters nicht gestattet, Eintrittskarten über Internetauktionen und -marktplätze sowie in Rundfunk, Presse oder sonstiger Weise öffentlich anzubieten. Eine Weitergabe ermäßigter Karten (insbesondere Jugendkarten, Pressekarten) ist untersagt. Die Postmusik Salzburg behält sich vor, Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, zukünftig den Erwerb von Eintrittskarten zu verweigern, bestehende Eintrittskarten ohne Ersatz zu sperren und weitere rechtliche Schritte auf dem Klageweg zu setzen.

11. Besetzungs- und Programmänderungen

Besetzungs- und Programmänderungen sowie Änderungen der Beginnzeiten berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten. Falls es zu Änderungen kommt, unternimmt die Postmusik Salzburg in einem zumutbaren Rahmen ihr Möglichstes, KartenkäuferInnen darüber zu informieren. Es liegt aber in der Verantwortung der KundInnen, sich über eventuelle Änderungen selbst zu informieren. Die aktuellsten Informationen finden sich auf unserer Website www.postmusik-salzburg.at

12. Konzertsabsagen

Im Falle einer Konzertabsage erhalten die KäuferInnen ausschließlich den Eintrittskartenpreis zurück. Nach der Hälfte der geplanten Konzertdauer gilt das Konzert als gespielt, bei einem früheren Abbruch wird das Eintrittsgeld aliquot rückerstattet. Weitergehende Ansprüche der KäuferInnen sind ausgeschlossen. Die Eintrittskarte muss binnen 3 Monaten nach dem Termin des abgesagten Konzerts rückgelöst werden. Danach verfällt jeglicher Anspruch.

13. Bild- und Tonaufnahmen während der Konzerte

Alle Arten von Bild- und Tonaufnahmen sowie die Benützung von Mobiltelefonen sind während der Konzerte der Postmusik Salzburg untersagt. Im Falle von Foto-, Fernseh- und Videoaufnahmen durch die Postmusik Salzburg oder durch berechtigte Dritte erklären sich die BesucherInnen mit eventuell entstehenden Bildaufnahmen ihrer Person und der damit einhergehenden Verwertung einverstanden.

14. Gültigkeit der spielstättenbezogenen Hausordnungen

Es gilt in allen Spielstätten die jeweilige Hausordnung der Spielstättenbetreiber. Durch Betreten einer Spielstätte wird die Hausordnung ausdrücklich anerkannt.

15. Preise und Steuern

Alle Preise sind in Euro angegeben. Es fällt keine gesetzliche Umsatzsteuer an.

Schlussbestimmungen

Diese Konzertbedingungen liegen ausschließlich in deutscher Sprache vor. Sie unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten jeder Art gilt das sachlich in Betracht kommende Gericht in Salzburg als exklusiver Gerichtsstand vereinbart.

(Stand: 17.08.2022)